Ein Erbfall in Stendal: Das Einfamilienhaus des Großvaters stand nach dessen Tod im Oktober unbewohnt – die Heizung wurde aus Kostengründen abgestellt. Im folgenden März entdeckten die Erben beim ersten Besuch: Eine Wasserleitung im Keller war gefroren und gerissen (Rohrbruchschaden 4.800 Euro), Schimmelflecken hatten sich im nicht belüfteten Schlafzimmer gebildet, und das Mauerwerk zeigte im Sockelbereich neue Feuchteeinträge. Die drei Monate eingesparter Heizkosten – geschätzt 340 Euro – standen einer Schadensrechnung von über 7.000 Euro gegenüber. Mit einem einfachen Leerstandsplan: Heizung auf 10 °C drosseln, Wasserleitungen entleeren, regelmäßiges Lüften durch einen Beauftragten – wäre das in jedem Fall vermeidbar gewesen. Für Erben und Eigentümer von Leerstandsimmobilien ist diese Kalkulation entscheidend.

Was in einem leeren Haus wirklich passiert

Geerbtes Elternhaus, Verkaufsobjekt in der Schwebe, Pflegeheim-Umzug: Hunderttausende Häuser in Deutschland stehen über den Winter leer – und ihre Eigentümer unterschätzen fast immer dasselbe: Ein unbewohntes Haus altert schneller als ein bewohntes. Nicht trotz, sondern wegen der Stille.

Drei Prozesse laufen unbeobachtet ab: Frost sprengt wasserführende Leitungen (der Klassiker, Schadenshöhe regelmäßig fünfstellig). Feuchte kondensiert in ausgekühlten Räumen wochenlang an kalten Wänden – Schimmel wächst, ohne dass jemand lüftet oder es bemerkt. Und kleine Defekte bleiben unentdeckt: Die verrutschte Dachpfanne, die tropfende Stelle, der tote Frostwächter – in einem bewohnten Haus nach Tagen bemerkt, im leeren erst beim Schadensbild im Frühjahr.

Der Versicherungs-Fallstrick: Leerstand ist eine anzeigepflichtige „Gefahrerhöhung". Wer die Versicherung nicht informiert, riskiert im Schadensfall Kürzung oder Leistungsverweigerung – und fast alle Policen verlangen bei unbeheizten Gebäuden das Absperren und Entleeren wasserführender Leitungen sowie regelmäßige, dokumentierte Kontrollen. Ein nicht entleertes Rohr kann den kompletten Frostschaden zur Privatsache machen.

Die Grundsatzfrage: temperieren oder stilllegen?

Variante A – Temperieren (8–12 °C): Heizung läuft auf niedriger Stufe weiter, alle Heizkörper leicht auf, Türen offen. Vorteile: kein Frostrisiko in der Hülle, deutlich geringeres Kondensat-Risiko, Haus bleibt „lebendig". Kosten: je nach Haus 80–250 €/Monat. Empfohlen für: beheizbare Häuser mit intakter Heizung, Verkaufsphase, Möblierung bleibt drin.

Variante B – Stilllegen: Heizung aus, komplette Wasser-Entleerung (Leitungen, Boiler, Heizkreis mit Frostschutz oder entleert, Siphons mit Frostschutzmittel), Strom bis auf Notwendiges aus. Vorteile: minimale laufende Kosten. Risiken: Kondensat-Schimmel, schnellere Substanzalterung. Empfohlen für: längeren Leerstand ohne Verkaufsdruck, einfache Gebäude, Lauben (siehe Laube winterfest machen).

Die teuerste Variante ist die unentschlossene Mitte: Heizung an, aber niemand kontrolliert – fällt sie im Januar aus, friert das volle Leitungsnetz binnen einer Nacht ein.

Die Leerstand-Checkliste

  • Versicherung informieren (Leerstand melden, Auflagen schriftlich geben lassen)
  • Wasser: Haupthahn zu; bei Stilllegung komplett entleeren inkl. Boiler, WC-Spülkästen, Siphons frostsichern
  • Heizung: Variante wählen (s. o.); bei Betrieb: Wartung vorziehen, Frostschutzfunktion testen
  • Kontrollroutine organisieren: alle 1–2 Wochen Begehung durch Nachbarn/Verwandte – mit Foto und Datum (Versicherungsnachweis!). Kontrollblick: Heizung läuft, keine Wasserspuren, Fenster dicht, kein Einbruch.
  • Feuchte managen: Möbel von Außenwänden abrücken, Schranktüren öffnen, Hygrometer mit Min/Max aufstellen; bei Stilllegung Querlüftung bei jedem Kontrollbesuch
  • Dach & Rinnen vor dem Winter prüfen – der unbemerkte Wassereintritt ist im Leerstand der Substanzkiller Nr. 1
  • Strom: Unnötige Kreise aus, Kühlgeräte leeren/abtauen/Türen auf; ggf. smarte Frost-/Leckage-Sensoren (ab 30 €) mit Handy-Alarm
  • Bewohnt wirken lassen: Zeitschaltuhr-Licht, geleerter Briefkasten – Einbruchprävention

Vor der Wiedernutzung: der Substanz-Blick

Nach Monaten Leerstand – und besonders vor Verkauf oder Vermietung – lohnt der systematische Check: Feuchtebild der Wände, Funktionsprobe Heizung/Wasser, Dachstuhl-Sicht. Steht ohnehin eine Sanierung an, liefert die Kombination aus Blower-Door-Test und Thermografie die Prioritätenliste. Für geerbte Objekte: Der 10-Schritte-Substanz-Check.

Was Leerstand kostet: Heizen vs. Schaden

SzenarioTypische Kosten
Heizkosten Drosselung auf 10 °C (120 m², 3 Monate)150–280 €
Rohrbruch durch Frost (Sanierung Heizung/Wasser)2.000–8.000 €
Schimmel-Sanierung (2 Zimmer befallen)2.000–6.000 €
Feuchte-Aufnahme Mauerwerk (Trocknung + Instandsetzung)1.500–5.000 €
Substanz-Check vor Wiedernutzung (Fachmann)300–700 €

Fazit: Eine Leerstandsimmobilie kostet minimal 150 Euro pro Quartal an Heizenergie – und maximal 15.000 Euro an Folgeschäden, wenn diese 150 Euro eingespart werden. Ein Blower-Door-Test vor der Wiedernutzung zeigt, ob sich Luftdichtheit und Substanz im Leerstand verändert haben.

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Häufige Fragen

Beim Temperieren haben sich 8–12 °C bewährt: sicher über dem Frostpunkt auch in Ecken und Leitungsschächten, Kondensat-Risiko deutlich reduziert, Kosten überschaubar. „Frostschutz-Stellung" (Sternchen, ~5 °C) am Thermostat schützt nur den Heizkörper selbst – nicht die Leitungen in Außenwänden.

Ja – Leerstand gilt als Gefahrerhöhung und ist anzeigepflichtig. Versicherer verlangen typischerweise abgesperrte/entleerte Wasserleitungen und regelmäßige Kontrollen. Wer das ignoriert, riskiert beim Frost- oder Einbruchschaden die Leistungskürzung bis hin zur Ablehnung.

Bewährt und von vielen Versicherern erwartet: alle 1–2 Wochen, im Hochwinter eher wöchentlich – jeweils kurz dokumentiert (Foto mit Datum). Smarte Frost- und Wassersensoren ersetzen die Begehung nicht, verkürzen aber die Reaktionszeit von Wochen auf Minuten.