Blower-Door-Test 7 Min. Lesezeit

Blower-Door-Test im Mehrfamilienhaus: Gesamtgebäude oder Einzelwohnung?

Die Luftdichtheitsmessung im MFH folgt anderen Regeln als beim Einfamilienhaus. Wann wird das ganze Gebäude gemessen, wann einzelne Wohneinheiten – und was bedeutet das für GEG-Nachweis, KfW-Förderung und Kosten?

Ein Mehrfamilienhaus ist kein großes Einfamilienhaus. Das klingt selbstverständlich, wird beim Blower-Door-Test aber oft unterschätzt. Wer Eigentümer oder Verwalter eines MFH ist und eine Luftdichtheitsmes­sung plant, steht vor einer grundlegenden Frage: Wird das Gebäude als Ganzes gemessen, jede Wohnung einzeln – oder beides? Die Antwort hängt von Eigentumsstruktur, Förderung und Messanlass ab. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede praxisnah.

Inhaltsverzeichnis
  1. Zwei Messansätze nach DIN EN ISO 9972
  2. Gesamtgebäude messen: Wann und wie?
  3. Einzelne Wohneinheiten: Eigentumswohnungen & Aufstockungen
  4. GEG-Pflicht beim Mehrfamilienhaus
  5. KfW BEG WG: Förderung und Messnachweis
  6. Kosten: Was kostet der Test im MFH?
  7. Vorbereitung: Was Verwalter und Eigentümer tun müssen
  8. Häufige Fragen

Zwei Messansätze nach DIN EN ISO 9972

Die Norm DIN EN ISO 9972:2018-12 kennt zwei grundlegende Ansätze für Mehrfamilienhäuser:

  • Messung der gesamten thermischen Hülle – das gesamte Gebäude wird unter Druck gesetzt. Alle Wohnungen zusammen bilden ein Messvolumen. Dieser Ansatz ist bei Neubauten mit zentraler Lüftungsanlage oder für den KfW-Gesamtnachweis Standard.
  • Messung einzelner Nutzungseinheiten – jede Wohnung wird separat gemessen, mit temporärer Abdichtung der Innentüren zu Treppenhaus und Nachbarwohnungen. Dieser Ansatz ist bei Eigentumswohnungen, Dachgeschossausbauten oder Einzelsanierungen relevant.

Welcher Ansatz für Ihr Gebäude gilt, klären wir bei der Terminanfrage – oft genügt eine kurze Beschreibung der Eigentumsstruktur und des Messanlasses.

Gesamtgebäude messen: Wann und wie?

Bei Neubauten im Mietwohnungsbau und bei umfassenden Sanierungen wird in der Regel das gesamte Gebäude als eine thermische Einheit gemessen. Die Messanlage (bei großen Gebäuden mehrere Wöhler BC600 parallel) wird in die Haupteingangstür oder eine markante Öffnung montiert.

Besonderheiten bei der Gesamtmessung im MFH:

  • Mehrere Messanlagen: Bei einem Gebäude mit mehreren Treppenhäusern oder einem beheizten Luftvolumen über ca. 3.000 m³ sind zwei oder mehr Messanlagen gleichzeitig erforderlich, um ausreichend Volumenstrom zu erzeugen. BlowerDoorMR verfügt über entsprechendes Equipment für Gebäude bis 15.000 m³.
  • Alle Wohnungen zugänglich: Alle Wohneinheiten müssen während der Messung offen und zugänglich sein – Innentüren geöffnet, Außenfenster und -türen geschlossen. Eine vorab versendete Mieterinformation ist deshalb Pflicht.
  • Lüftungsanlage abklemmen: Zentrale Lüftungsanlagen (KWL) müssen für die Messdauer abgeschaltet und alle Zu- und Abluftöffnungen temporär abgedichtet werden. Das ist Aufgabe des Installateurs oder Anlagenbetreibers, nicht des Messdienstleisters.

Einzelne Wohneinheiten: Eigentumswohnungen & Aufstockungen

Besonders häufig tritt dieser Fall auf, wenn eine Eigentumswohnung im Bestand saniert wird oder ein Dachgeschoss ausgebaut und als Einzeleinheit an die KfW gemeldet wird. DIN EN ISO 9972 erlaubt die Messung einzelner Nutzungseinheiten ausdrücklich.

Vorgehen bei der Einzelmessung:

  1. Alle Wohnungstrennwände und -türen zu Treppenhaus und Nachbarwohnungen werden mit Klebefolie temporär luftdicht verschlossen.
  2. Die Messanlage wird in die Wohnungsabschlusstür (oder ein Fenster, falls die Tür nicht geeignet ist) montiert.
  3. Gemessen wird nur das Luftvolumen der jeweiligen Wohneinheit.
  4. Das Protokoll weist die Wohnungsgrenzen aus und enthält alle notwendigen Angaben für KfW und GEG.

Praktische Einschränkung: Bei einer Erdgeschosswohnung mit Kellertreppe oder Wohnungen mit direkt zugänglichen Außenflächen (Terrasse, Loggia) ist die Abgrenzung aufwendiger. Wir klären das vorab bei der Terminvorbereitung.

GEG-Pflicht beim Mehrfamilienhaus

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Luftdichtheitspflicht in § 26. Für Mehrfamilienhäuser gilt:

  • Neubau mit raumlufttechnischer Anlage (KWL): Messpflicht – das normgerechte Protokoll ist zwingender Bestandteil der Nachweisführung.
  • Neubau ohne Lüftungsanlage: Keine gesetzliche Messpflicht, aber Messung ist Voraussetzung für KfW-Effizienzhaus-Förderung und empfohlen zur Qualitätssicherung.
  • Sanierung Bestand: Keine generelle Messpflicht, aber KfW BEG WG erfordert für alle Effizienzhausstufen einen Blower-Door-Nachweis.

Grenzwerte für Mehrfamilienhäuser nach GEG/DIN EN ISO 9972: ohne Lüftungsanlage n50 ≤ 3,0 h⁻¹, mit Lüftungsanlage n50 ≤ 1,5 h⁻¹. Diese gelten für das Gesamtgebäude. Für einzeln gemessene Wohneinheiten gelten dieselben Grenzwerte.

KfW BEG WG: Förderung und Messnachweis

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) fördert Neubau und Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Das Messprotokoll ist dabei in zwei Situationen relevant:

KfW-StufeAnforderung n50Tilgungszuschuss
EH 85 (Sanierung)Messung empfohlen, nicht Pflicht5 %
EH 70 (Sanierung)Messung Pflicht bei KWL10 %
EH 55n50 ≤ 1,5 h⁻¹, Nachweis Pflicht15 %
EH 40n50 ≤ 1,0 h⁻¹, Nachweis Pflicht20–25 %
EH 40 EE-Klassen50 ≤ 1,0 h⁻¹, Nachweis Pflicht25–30 %

Tilgungszuschüsse gelten pro Wohneinheit auf den förderfähigen Kreditbetrag. Quelle: KfW Merkblatt BEG WG 2024.

Wichtig: Das Messprotokoll muss vom Energieeffizienz-Experten (EEE) als Teil der Bestätigung nach Durchführung (BnD) in die KfW-Plattform hochgeladen werden. Ohne normgerechtes Protokoll kein Tilgungszuschuss.

Kosten: Was kostet der Test im Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für Blower-Door-Tests im MFH hängen von Gebäudegröße, Anzahl der Treppenhäuser und dem Messaufwand ab. Richtwerte bei BlowerDoorMR:

GebäudegrößeMessansatzPreis ab
MFH bis 600 m² NGF / 6 WEGesamtgebäude590 €
MFH 600–1.500 m² NGFGesamtgebäudeauf Anfrage
MFH ab 1.500 m² NGFGesamtgebäude, 2+ Anlagenauf Anfrage
Einzelne Wohneinheit (ETW, DG-Ausbau)Einzelmessung390 €

Alle Preise zzgl. Fahrtkosten 0,75 €/km ab Lostau. Festpreis wird vorab verbindlich genannt. Vollständige Preisübersicht →

Bei größeren MFH-Objekten mit mehreren Liegenschaften oder Sammelaufträgen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften mit mehreren Neubauten) sprechen Sie uns auf Rahmenkonditionen an.

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Vorbereitung: Was Verwalter und Eigentümer tun müssen

Die wichtigste Aufgabe vor dem Termin ist die Kommunikation mit den Mietern. Da alle Wohnungen während der Messung zugänglich sein müssen und leichte Druckunterschiede spürbar sind, empfehlen wir:

  • Mieterinformation mindestens 2 Wochen vor dem Termin (schriftlich, mit Zeitfenster)
  • Hinweis: Fenster und Außentüren müssen geschlossen bleiben, Innentüren geöffnet
  • Kamine und Feuerstellen: Asche entfernen, Schieber schließen oder mit Folie abdichten
  • Dunstabzugshauben in die Umluftstellung oder temporär abdichten
  • Lüftungsanlage: vom Installateur abklemmen und alle Öffnungen verschließen

Eine Vorlage für das Mieteranschreiben stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Erfahrungsgemäß verläuft der Termin deutlich reibungsloser, wenn die Bewohner vorab gut informiert sind.

Häufige Fragen

Das hängt vom Messanlass ab. Für den GEG-Nachweis bei Neubau oder KfW-Gesamtgebäude-Förderung wird in der Regel das Gesamtgebäude gemessen. Bei Eigentumswohnungen, Dachgeschossausbauten oder Einzelsanierungen mit eigenem Förderantrag wird die Wohneinheit separat gemessen – mit temporärer Abdichtung der Wohnungstrennwände.

Ab 590 € für ein MFH bis ca. 600 m² Nettogrundfläche, zzgl. Fahrtkosten. Einzelne Wohneinheiten ab 390 €. Bei größeren Gebäuden kommen Kosten für ggf. notwendige zweite Messanlage hinzu. Festpreisangebot nach Angabe von Gebäudegröße und Messanlass innerhalb von 24 Stunden.

Nach GEG § 26 bei Neubauten mit raumlufttechnischer Anlage. Faktisch auch immer bei KfW BEG WG Effizienzhausstufen 55 und 40, da das Protokoll Pflichtbestandteil der Nachweisführung ist.

Nein. Wichtig ist, dass alle Wohnungen zugänglich sind (Schlüssel beim Verwalter), Innentüren geöffnet und Außenfenster geschlossen sind. Eine schriftliche Mieterinformation vorab reicht – wir stellen eine Vorlage zur Verfügung.

Ja, für Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwickler mit mehreren Objekten in einer Region organisieren wir Messtouren. Die Anfahrtskosten werden dann auf die Objekte aufgeteilt. Sprechen Sie uns bei mehreren Projekten auf Rahmenkonditionen an.